Ich komme mit meinem Studium leider nicht zurecht. Ist es möglich, wenn ich meinen Studiengang wechseln möchte?
Selbstverständlich. Wenn Sie gemerkt haben, dass Sie mit Ihrem Studium nicht zurechtkommen, weil Sie vielleicht das falsche Fach gewählt haben und den Studiengang wechseln wollen, dann müssen Sie einen entsprechenden Antrag stellen.
Bei welcher Stelle soll ich den Antrag stellen?
Beim Referat für Studienangelegenheiten.
Ich habe eine weitere Frage. Werden meine bisherigen Studienleistungen im neuen Studiengang anerkannt.
Darüber, ob Ihre bisherigen Studienleistungen oder welche davon im neuen Studiengang anerkannt werden können, entscheidet der Prüfungsobmann des Fachbereichs, in den Sie wechseln wollen.
Muss ich mich wegen des Studienwechsels noch mit meiner Stiftung in Verbindung setzen? Natürlich. Da der Wechsel des Studiengangs sich auf die Förderungsdauer auswirkt und vom Studentenwerk grundsätzlich bewilligt werden muss, sollen Sie sich so schnell wie möglich mit Ihrer Stiftung in Verbindung setzen.
Sonst noch was?
Übrigens wäre es für alle Fälle gut, wenn Sie sich als Stipendiat möglichst früh, d. h. nach einem oder zwei Semestern, endgültig entscheiden könnten, ob Ihnen Ihr Studium liegt oder nicht.
Was nun, falls ich mit meinem neuen Studium nach einer Weile wieder nicht zufrieden wäre?
Da sollten Sie sich beim Referat für allgemeine Studienberatung Rat holen.
Wenn es sich um den zweiten Studiengangwechseln handelt oder Sie, beim ersten Wechsel, in Ihrem bisherigen Studiengang bereits die Hälfte der in der Studienordnung festgelegten Studienzeit überschritten haben, da können Sie den Studiengang nicht mehr wechseln.
Vielen Dank für die Informationen!